Behandelnde Hebamme und somit verantwortlich für die Verarbeitung der Daten: Denise Neumann, An der Kiesgrube 17, 18146 Rostock, denise@hebamme-kuestenkind.de
Folgende Daten werden erhoben und zur Arbeit verwendet:
· Ihre Adresse und Namen |
· Ihr Geburtsdatum und Familienstand |
· Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) |
· Ihre Krankenversicherungsdaten |
· Ihre Gesundheitsdaten |
· Die Daten Ihres Partners bei Kursteilnahme |
Diese Daten werden insbesondere zur Erfüllung der Dienstleistung/Betreuung benötigt. Ohne diese Daten kann keine Betreuung gewährleistet werden. Es kann sein, dass wir ebenso Daten von Ihnen von anderen Dienstleistern im Laufe der Betreuung erhalten (zum Beispiel durch Laborbefunde, Arztbriefe oder Übergabeprotokolle)
Die Weitergabe von Daten ist mir nur erlaubt, wenn dies im gesetzlichen Rahmen und mit Ihrer Erlaubnis geschieht.
Während meiner Arbeit, insbesondere im Krankheitsfall, Notfällen und Urlaub, kann es nötig sein, Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weiterzuleiten:
· Labore |
· Hebammen |
· Ärzte |
· Steuerberater/Buchhaltung |
· Abrechnungszentralen |
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„In diesen Fällen entbindet die Leistungsempfängerin mit der Unterschrift unter der "Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung“, die Hebamme von ihrer Schweigepflicht. Das beschriebene Widerrufsrecht gilt.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Die Hebamme ist aufgrund §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Besonderheit bei SARS CoV 2-Pandemie
Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die Hebamme verpflichtet ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Widerrufung der Einwilligung (Art. 3 DSGVO), Auskunft (Art. 15 + 20 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenbehörde zu erheben. In diesem Fall ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin
E-Mail: info@datenschutz-mv.de - Telefon: +49 385 59494 0
Behandelnde Hebamme: Denise Neumann, An der Kiesgrube 17, 18146 Rostock
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Denise Neumann meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, Terminabsprachen, allgemeiner Informationsaustausch, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungsdokumentation und Erstellung von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen, zu Finanzbuchhaltungszwecken.
Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, das Labor, dem Finanzbuchhalter/Steuerprüfer sowie Finanzbuchhalterischen Erfüllungsgehilfen, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben und übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zur folgenden Zwecke verarbeitet: zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Finanzbuchhalterische Zwecke, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Die Hebamme Denise Neumann kann wie im Behandlungsvertrag vereinbart, regulär per Telefon, SMS oder per E-Mail kontaktiert werden.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
· die im Rahmen der vorstehenden genannten Zwecken erhobenen, persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden
· die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
· ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
· ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
· ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf schriftlich an die oben genannte Adresse von Denise Neumann zu richten.
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung“ sowie „Datenschutz Informationen“ habe ich gelesen und verstanden.
Unabhängig von der verpflichtenden Datenverarbeitungseinwilligung zur beruflichen Ausübung, willige ich hiermit ein, den E-Mail-Verteiler des kostenlosen Info-Mailers von der Hebamme Denise Neumann, beizutreten. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden. Entweder durch Klick auf den entsprechenden Link in der Info-Mail oder durch Anschreiben an denise@hebamme-kuestenkind.de.
Durch den Info-Mailer informiert die Hebamme regelmäßig über Neuerungen wie Betreuungsgebietsänderungen, Kursinformationen, nützliches Fachwissen rund um das Thema Baby und Familie sowie wertvolle Empfehlungen. Es werden maximal 2 bis 4 Info-Mails pro Monat verschickt, die immer informativ wertvoll sein werden.
Die Daten (Vor/Nachname sowie E-Mail-Adresse) werden lediglich zur Versendung des Info-Mailers gespeichert und nicht kommerziell an Dritte weitergegeben. Hebamme Denise Neumann verpflichtet sich alles zu tun, damit die Daten vertraulich bleiben. Es werden zu keinem Zeitpunkt auf irgendwelchen Servern, Patientendaten erhoben oder gespeichert.
Darüber hinaus ist diese Zustimmung nötig, um nach Betreuungsende weiterhin Kontakt bleiben zu können (wenn gewünscht).
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(5) Die Hebamme bietet ausdrücklich keine 24/7 Rufbereitschaft für Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung an. In dringenden Fällen außerhalb der im InfoBlatt beschriebenen Geschäftszeiten, ist ein Arzt oder der Notdienst zu kontaktieren. Die Hebamme haftet nicht bei Nichterreichen der Hebamme.
(6) Die Hebamme behält sich vor, mit vorheriger Ankündigung, freie Wochenenden einzuplanen und Urlaub zu nehmen. Dies geschieht transparent und wird der Leistungsempfängerin frühestmöglich kommuniziert. Zu diesem Zweck und für familiäre Notfälle, sowie Krankheit, wird die Hebamme eine Vertretung organisieren. Aufgrund des akuten Hebammenmangels kann nicht immer eine Vertretung garantiert werden.
(7) Um die Planbarkeit der Arbeit der Hebamme gewährleisten zu können, aber vor allem dem Qualitätsstandard und der vollumfänglichen Betreuung und Pflichten nachzukommen, mit denen ich jede einzelne meiner Betreuungen wertschätzend behandle, sind folgende Termine verpflichtend für die Leistungsempfängerin wahrzunehmen:
(7.1) Schwangerschaft
(7.2) Wochenbett
(7.3) Ambulante Geburt (Besuch am Tag der Geburt oder am Morgen danach innerhalb von 36 Stunden)
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 3,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.